Christlich-Therapeutische Praxis MyFlux MyFlux Logo

Ergänzende Therapievereinbarung

Traumasensible Paar- und Sexualtherapie · zusätzlich zur Praxis-Anmeldung

Vereinbarung
zwischen den Fachpersonen Irmgard King & Joachim H. Büttner und:
Person 1
Person 2
Nachfolgende Leistungen sind vereinbart:
Vereinbartes Honorar je 60 Minuten:
Mit dieser Vereinbarung, den darin enthaltenen Regelungen, dem vereinbarten Umfang und Auftrag sind wir einverstanden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mindestdauer erfolgt eine zeitgenaue Abrechnung.
Ablauf der Traumasensiblen Paartherapie (TSPT)
1. Erstgespräch und Entscheidung für die gemeinsame Arbeit
Das Paar vereinbart mit den Fachpersonen ein Erstgespräch. Dieser erste Kontakt dient der gemeinsamen Entscheidung, ob eine Traumasensible Paartherapie / Grenzpaartherapie / Sexualtherapie der richtige Weg für das Paar ist. Im Erstgespräch werden das Anliegen und der Auftrag geklärt. Das Paar erhält von den Fachpersonen Zugang zu verschiedenen Tests zur Diagnostik der Beziehungsdynamik. Der Therapiestart wird angegangen, nachdem die Testergebnisse vorliegen und die Anmeldeunterlagen ausgefüllt vorliegen.
2. Das Setting der Traumasensiblen Paartherapie
Ist die Entscheidung für eine gemeinsame Arbeit von beiden Seiten (dem Paar und den Fachpersonen) getroffen, gilt als Auftakt zur Traumasensiblen Paartherapie die Absprache und Klärung dieses Rahmenvertrages.
3. Zeiten und Absprachen über Dauer und Abstände
Es wird eine regelmäßige Zeit mit fest einzuhaltendem Beginn und Ende, Abständen und der Dauer jeder Einheit vereinbart, wobei die Dauer in Abhängigkeit von den jeweiligen Anforderungen des Paares variieren kann. Termine sind bei Verhinderung von Seiten des Klientenpaares grundsätzlich 3 Werktage im Vorfeld abzusagen, sonst wird das für diesen Termin vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Früher beendete Sitzungstermine werden in voller Höhe der vereinbarten Zeit in Rechnung gestellt. Von den Fachpersonen abgesagte Termine werden durch einen zeitnah vorgeschlagenen Ersatztermin ausgeglichen.
4. Offenheit, Aufrichtigkeit und Mitwirkung
Die Mitwirkung, Offenheit und Authentizität des Klientenpaares bei der Bearbeitung relevanter Themen ist notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Traumasensiblen Paartherapie. Beide Parts des Paares werden dazu angehalten, weder die Unwahrheit zu sagen noch etwas zu verschweigen oder negative Empfindungen nach außen zu tragen. Das Paar wird darauf aufmerksam gemacht, nicht an einem anderen Ort Hilfe für ungeklärte Themen aus der Traumasensiblen Paartherapie zu suchen, sondern diese mit den Fachpersonen zu klären.
5. Zahlungen
Die Zahlung wird von den Fachpersonen mit dem Klientenpaar besprochen und festgelegt. Verhandlungen über andere Preise, Vergünstigungen oder Ausgleichsleistungen sind nicht möglich. Das Paar verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, das ausgemachte Honorar fristgerecht (5 Tage nach Rechnungseingang) in berechneter Höhe zu begleichen. Das ausgemachte Honorar für ein spezielles Paket ist vor dem Beginn der Traumasensiblen Paartherapie zu entrichten.
6. Kontakte außerhalb des Settings der Traumasensiblen Paartherapie
Telefonate, Anfragen per Kurznachricht oder E-Mails sind auf ein Minimum zu reduzieren und sollten vor allem nicht zur Aufarbeitung oder Beeinflussung therapeutisch relevanter Themen dienen. Wichtige Klärungen werden in Gegenwart und unter Einbezug beider Parts des Paares angegangen. Das Paar gestattet den Fachpersonen mit seiner Unterschrift, den/die PartnerIn jederzeit in Sachverhalte einzubeziehen.
7. Der Einsatz von Methoden, Abläufen und Behandlungsansätzen
Die Fachpersonen wählen auf Grundlage ihrer fachlichen Kompetenz die geeigneten Übungen, Methoden und die Abfolge der Behandlung. Die Fachpersonen übernehmen die volle Verantwortung für die Struktur der Einheiten und ausgewählten Strategien der Behandlung. Die Führung der Sitzungen und die Auswahl der Themen liegt bei den Fachpersonen.
8. Verweigerung, beziehungsschädigende Emotionen und Abwertungen
Ist es einem oder beiden Parts des Paares emotional nicht möglich mitzuwirken, unterbrechen die Fachpersonen den Ablauf der Einheit und thematisieren diesen Umstand als vordringlich zu untersuchende Störung, um für eine angemessene Lösung zu sorgen. Die Fachpersonen schlagen Unterbrechungen, Pausen oder im Extremfall den Abbruch der Therapieeinheit vor.
9. Bündnisse, Solidarisierung und Ausgrenzungen
Wenn ein Part des Paares den/die PartnerIn gegen eine oder beide Fachpersonen ausspielt oder sich das Paar gegen die Fachpersonen verbündet, wird diese Störung unmittelbar zum Anlass genommen, diesen Umstand genauer zu betrachten. Während der Traumasensiblen Paartherapie sollte keine weitere Behandlung, Therapie oder Beratung angegangen werden.
10. Beendigung, Abschluss, Stornierung oder Abbruch
Das Klientenpaar verpflichtet sich durch beide Unterschriften zur Einhaltung dieses paartherapeutischen Rahmenvertrages. Sollten die Regeln des Vertrages gebrochen werden, liegt es im Ermessen der Fachpersonen den Kontakt zu beenden. Eine Erstattung für ausgemachte, aber nicht einhaltbare Therapieeinheiten besteht in diesem Falle nicht. Der Kontakt endet mit einem extra ausgemachten Abschlusstermin.
Der Auftrag des Paares
Welches Anliegen hat das Paar an die Traumasensible Paartherapie?
Welches Ziel möchte das Klientenpaar erreichen?
Was können die Fachpersonen dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht werden kann?
Woran würde das Klientenpaar erkennen, dass das Ziel erreicht wurde?
Welchen konkreten Auftrag möchte das Klientenpaar den Fachpersonen geben?
Unterschriften
Mit dieser Vereinbarung, den darin enthaltenen Regelungen, dem vereinbarten Umfang und Auftrag sind wir einverstanden.
Person 1
Unterschrift Person 1
Person 2
Unterschrift Person 2