Allgemeine Geschäftsbedingungen der MyFlux GmbH
Jungmühlhof 2, 91207 Lauf
für die Christlich-therapeutische Praxis MyFlux
Irmgard King (Heilpraktikerin für Psychotherapie) & Joachim H. Büttner
Simonshofer Str. 13a, 91207 Lauf
Psychotherapie- und Beratungsleistungen
§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker und dessen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend vereinfacht „Heilpraktiker (Psychotherapie)" genannt – und dem Patienten/Klienten als Behandlungsvertrag / Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag" genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2.Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie), die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung, des Coachings, der Trauerbegleitung bzw. der Paartherapie wendet.
3.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages
1.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Psychotherapie anwendet.
2.Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient/Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient/Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker (Psychotherapie) befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten/Klienten entspricht.
3.Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote sind die Methoden der Traumatherapie, Paar- und Sexualtherapie sowie andere systemische Therapieformen. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten/Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
4.Es werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Patient/Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker (Psychotherapie) schriftlich zu erklären.
5.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten/Klienten
1.Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient/Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie)
1.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und Patient/Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste auf der Website der Praxis (www.myflux.de/kosten-storno). Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
2.Über die zu zahlenden Honorare erhält der Patient/Klient einmal monatlich eine Rechnung; diese ist innerhalb einer Frist von 5 Tagen durch Überweisung auf das Konto der MyFlux GmbH für die Christlich-therapeutische Praxis zu bezahlen.
3.Alternativ zu § 4 Abs. 2 kann auch vorab nachstehendes vor Beginn der Behandlung vereinbart werden: Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar (auf Wunsch gegen Erhalt einer Quittung) zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung oder am Jahresende erhält der Patient auf Wunsch eine Gesamtrechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient/Patient der Praxis ein Ausfallhonorar wie folgt:
Absage 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der Kosten
Absage 1 Werktag vor dem vereinbarten Termin: 75 % der Kosten
Absage am Tag des vereinbarten Termins: 100 % der Kosten
Nichtinanspruchnahme ohne Absage: 100 % der Kosten
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1.Soweit der Patient/Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Ausnahme: Bei Vorliegen einer verbindlichen schriftlichen Kostenübernahmezusage durch Dritte kann der Heilpraktiker auch direkt mit dem Kostenübernahmeträger abrechnen.
2.Soweit der Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2 den Patienten/Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) nach § 2 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient/Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung
1.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Patienten-/Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten/Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten/Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten/Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient/Klient zustimmen wird.
2.Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
3.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten/Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.
4.Sofern der Patient/Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker (Psychotherapie) kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
5.Handakten werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) 10 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten/Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
§ 7 Rechnungsstellung
Bei den Rechnungen, die der Patient/Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:
1.Für Beweis- oder Erstattungszwecke muss die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Praxis/der GmbH, vollständiger Name und Anschrift des Patienten/Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, konkrete Diagnose(n) gemäß ICD-10, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Behandlung/Beratung, Beschreibung der Leistung(en) nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Höhe des Honorars für jede Einzelleistung, Gesamtbetrag, Zahlungsfrist, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
2.Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Patient/Klient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.
3.Wünscht der Patient/Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Patienten/Klienten.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
1.Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
1.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hersbruck.
Lauf, den 1. Januar 2024
Irmgard King
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Joachim H. Büttner
Geschäftsführer MyFlux GmbH
* Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.